Möglich sind indoor oder open air Bühnen, auf privaten oder öffentliche Flächen. Öffentliche (also nicht private) Straßen, Plätze, Park- und Grünanlagen sind bei der Stadt zu beantragen. Diese dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Gedenkstätten und ähnlichen schutzwürdigen Einrichtungen, sowie Schulen während des Unterrichts und von Kirchen während des Gottesdienstes, liegen. Auch sollte sich kein anderer Bühnenpartner in Hörweite befinden.