Ja. Der Bühnenpartner organisiert die gastronomische Versorgung selbst und holt die dafür nötigen behördlichen Genehmigungen eigenverantwortlich ein. Die Anzahl der Gastronomiestände soll dem Standort und der zu erwartenden Besucherzahl angemessen sein. Meist werden nur 1-2 Stände von den Behörden erlaubt, denn die Fête de la Musique ist kein Straßenfest sondern ein Musikfest. Der Gastronomieverkauf ist oft die einzige Möglichkeit, die anfallenden Kosten für Bühne, Personal und Technik zu decken. Einen Gastronomiestand ohne behördliche Genehmigung zu betreiben wäre unklug, denn das Ordnungsamt überprüft dies.