Ja. Aktuell gültig ist der Tarif für Unterhaltungsmusik bei Bürger-, Straßen-, Dorf- und Stadtfesten und ähnlichen Festen, die im Freien auf öffentlichen Plätzen stattfinden (Tarif U-ST).
Ja. Aktuell gültig ist der Tarif für Unterhaltungsmusik bei Bürger-, Straßen-, Dorf- und Stadtfesten und ähnlichen Festen, die im Freien auf öffentlichen Plätzen stattfinden (Tarif U-ST).