Muss sich ein Bühnenpartner bei der GEMA selbst anmelden/ zahlen? Ja. Aktuell gültig ist der Tarif für Unterhaltungsmusik bei Bürger-, Straßen-, Dorf- und Stadtfesten und ähnlichen Festen, die im Freien auf öffentlichen Plätzen stattfinden (Tarif U-ST). Von Raiko Moeller|2025-01-17T23:50:11+01:0017. Januar 2025|Bühnen|Kommentare deaktiviert für Muss sich ein Bühnenpartner bei der GEMA selbst anmelden/ zahlen?